Ultraschalluntersuchungen sind aus der aktuellen Diagnostik in der Frauenheilkunde nicht mehr wegzudenken. So setzen auch wir selbstverständlich moderne Geräte im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge und bei medizinischen Indikationen ein. Wir haben die Zulassung für den sogenannten II-B-Ultraschall, eine Feindiagnostik des Fötus, die ohne Selbstzahlung zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden kann. Bei entsprechender Fragestellung führen wir auch gezielte ultraschallkontrollierte Feinnadelpunktionen und Gewebsstanzen der Brust durch.
Sie sollten allerdings wissen, dass es keine wissenschaftlich haltbaren Belege dafür gibt, dass regelmäßig jährlich durchgeführte Ultraschalluntersuchungen der Brust ohne medizinischen Grund die Sterblichkeit an Brustkrebs senken. Daher gehören diese nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramme, ebenso wenig wie routinemäßige Ultraschalluntersuchungen von Gebärmutter und Eierstöcken. Gibt es aber einen medizinischen Grund, bei welchem die Gynäkologin eine Ultraschalluntersuchung für notwendig und sinnvoll hält, werden die Kosten in vollem Umfang von den Krankenkassen übernommen. Dies gilt auch für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, die über die gesetzlich vorgesehene Anzahl hinausgehen.
Alle anderen Ultraschalluntersuchungen (übrigens auch zur Spiralenkontrolle) sind Wahlleistungen und müssen als so genannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst bezahlt werden. Bevor Sie eine solche Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen, sollten Sie sich allerdings genau erkundigen und selbst darüber klar werden, aus welchem Grund die Untersuchung durchgeführt werden soll und warum sie von den Kassen nicht bezahlt wird, ob möglicherweise Fehlinformationen oder irrationale Ängste Ihrerseits dahinter stecken und welche Konsequenzen ein auffälliger Befund haben könnte. Wir sind offen für Ihre Fragen!