Ultraschall

Ultra­schall­un­ter­su­chungen sind aus der aktuellen Diagnostik in der Frauen­heil­kunde nicht mehr wegzu­denken. So setzen auch wir selbst­ver­ständlich moderne Geräte im Rahmen der Mutter­schafts­vor­sorge und bei medizi­ni­schen Indika­tionen ein. Wir haben die Zulassung für den sogenannten II-B-Ultra­schall, eine Feindia­gnostik des Fötus, die ohne Selbst­zahlung zwischen der 19. und 22. Schwan­ger­schafts­woche durch­ge­führt werden kann. Bei entspre­chender Frage­stellung führen wir auch gezielte ultra­schall­kon­trol­lierte Feinna­del­punk­tionen und Gewebs­stanzen der Brust durch.

Sie sollten aller­dings wissen, dass es keine wissen­schaftlich haltbaren Belege dafür gibt, dass regel­mäßig jährlich durch­ge­führte Ultra­schall­un­ter­su­chungen der Brust ohne medizi­ni­schen Grund die Sterb­lichkeit an Brust­krebs senken. Daher gehören diese nicht zu den Leistungen der gesetz­lichen Krebs­früh­erken­nungs­pro­gramme, ebenso wenig wie routi­ne­mäßige Ultra­schall­un­ter­su­chungen von Gebär­mutter und Eierstöcken. Gibt es aber einen medizi­ni­schen Grund, bei welchem die Gynäko­login eine Ultra­schall­un­ter­su­chung für notwendig und sinnvoll hält, werden die Kosten in vollem Umfang von den Kranken­kassen übernommen. Dies gilt auch für zusätz­liche Ultra­schall­un­ter­su­chungen in der Schwan­ger­schaft, die über die gesetzlich vorge­sehene Anzahl hinausgehen.

Alle anderen Ultra­schall­un­ter­su­chungen (übrigens auch zur Spira­len­kon­trolle) sind Wahlleis­tungen und müssen als so genannte indivi­duelle Gesund­heits­leis­tungen (IGeL) selbst bezahlt werden. Bevor Sie eine solche Selbst­zah­ler­leistung in Anspruch nehmen, sollten Sie sich aller­dings genau erkun­digen und selbst darüber klar werden, aus welchem Grund die Unter­su­chung durch­ge­führt werden soll und warum sie von den Kassen nicht bezahlt wird, ob mögli­cher­weise Fehlin­for­ma­tionen oder irrationale Ängste Ihrer­seits dahinter stecken und welche Konse­quenzen ein auffäl­liger Befund haben könnte. Wir sind offen für Ihre Fragen!