Krebsfrüherkennung

Die gesetz­liche Krebs­frü­he­ren­nungs­un­ter­su­chung wurde Anfang der 1970er Jahre einge­führt, um möglichst frühzeitig einer Krebs­er­krankung oder deren Vorstufen an der Gebär­mutter, den Eierstöcken, der Brust und dem Darm erkennen und behandeln zu können. Vor allem die Sterb­lichkeit an Gebär­mut­ter­hals­krebs ist dadurch deutlich zurück­ge­gangen. Das Programm, das mit dem 20. Lebensjahr beginnt beinhaltet im einzelnen

  • ab 20 die Inspektion des äußeren und die Tastun­ter­su­chung des inneren Genitale sowie den Zellab­strich vom Muttermund
  • bis zum 25. Lebensjahr einen Chlamy­di­entest (siehe unter „nützliche Links“)
  • 20 – 35. Lebensjahr Kombi­nation Zellab­strich Gebär­mut­terhals + HPV-Test. Wieder­holung je nach Ergebnis.
  • Abklä­rungs­kol­po­skopie (Frau Dr. Reich­stein) Lupen­un­ter­su­chung am Gebär­mut­terhals bei wieder­holten HPV-Nachweis und/oder  Zellver­än­de­rungen im Abstrichergebnis.
  • ab 30 zusätzlich das Abtasten der Brüste und die Inspektion der Haut sowie die Anleitung zur Selbstuntersuchung
  • ab 50 zusätzlich die Austastung des Enddarms und eine Stuhl­un­ter­su­chung (neu seit 1.4.17: immuno­lo­gi­scher Stuhltest)
  • ab 55 eine Darmspie­gelung, die bei unauf­fäl­ligem Befund alle 10 Jahre wiederholt werden kann, bei auffäl­ligem Befund je nach Einschätzung des Unter­su­chers. Wird keine Darmspie­gelung gewünscht, erfolgt die Unter­su­chung des Kots auf verstecktes Blut alle 2 Jahre (s. auch unter „nützliche Links“)

Alle darüber hinaus­ge­henden Unter­su­chungen und Beratungen (wie z.B. Ultra­schall, Ausfluss­un­ter­su­chungen, Beratungen zu Wechsel­jahren, Zyklus­stö­rungen, Verhütung, das Ausstellen von Rezepten usw.) gehören nicht zur Früherkennung (Prävention).