Die gesetzliche Krebsfrüherennungsuntersuchung wurde Anfang der 1970er Jahre eingeführt, um möglichst frühzeitig einer Krebserkrankung oder deren Vorstufen an der Gebärmutter, den Eierstöcken, der Brust und dem Darm erkennen und behandeln zu können. Vor allem die Sterblichkeit an Gebärmutterhalskrebs ist dadurch deutlich zurückgegangen. Das Programm, das mit dem 20. Lebensjahr beginnt beinhaltet im einzelnen
- ab 20 die Inspektion des äußeren und die Tastuntersuchung des inneren Genitale sowie den Zellabstrich vom Muttermund
- bis zum 25. Lebensjahr einen Chlamydientest (siehe unter „nützliche Links“)
- 20 – 35. Lebensjahr Kombination Zellabstrich Gebärmutterhals + HPV-Test. Wiederholung je nach Ergebnis.
- Abklärungskolposkopie (Frau Dr. Reichstein) Lupenuntersuchung am Gebärmutterhals bei wiederholten HPV-Nachweis und/oder Zellveränderungen im Abstrichergebnis.
- ab 30 zusätzlich das Abtasten der Brüste und die Inspektion der Haut sowie die Anleitung zur Selbstuntersuchung
- ab 50 zusätzlich die Austastung des Enddarms und eine Stuhluntersuchung (neu seit 1.4.17: immunologischer Stuhltest)
- ab 55 eine Darmspiegelung, die bei unauffälligem Befund alle 10 Jahre wiederholt werden kann, bei auffälligem Befund je nach Einschätzung des Untersuchers. Wird keine Darmspiegelung gewünscht, erfolgt die Untersuchung des Kots auf verstecktes Blut alle 2 Jahre (s. auch unter „nützliche Links“)
Alle darüber hinausgehenden Untersuchungen und Beratungen (wie z.B. Ultraschall, Ausflussuntersuchungen, Beratungen zu Wechseljahren, Zyklusstörungen, Verhütung, das Ausstellen von Rezepten usw.) gehören nicht zur Früherkennung (Prävention).